Bei Kauf eines Bärenbikes SERVICE GUTSCHEIN

Mit dem Jobrad durch den Tag

Mit dem BärenBikes Jobrad erreichst du schnell und einfach deine täglichen Ziele: der Weg in die Arbeit, zum See oder ein Treffen mit Freunden & dabei bares Geld sparen! Das BärenBikes Jobrad bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern zahlreiche Vorteile - werde mobil mit BärenBikes!

  
 

Deine Vorteile als Arbeitnehmer

  • Dein gewünschtes BärenBike zu top Konditionen
  • Uneingeschränkte private Nutzung
  • Einkommenssteuer sparen durch Gehaltsumwandlung
  • Reduzierung der Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge
  • Kein steuerlicher Sachbezug
  • Pendlerpauschale kann im Steuerausgleich geltend gemacht werden
  • Keine einmaligen großen Anschaffungskosten

Deine Vorteile als Arbeitgeber

  • Mitarbeiter-Incentive als modernes Unternehmen
  • Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
  • Gehaltsumwandlung & monatlicher Abzug vom Bruttogehalt möglich
  • Reduzierung der Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge
  • Entlastung Parkplatzsituation
  • Förderung der betrieblichen Gesundheit
  • Vorsteuerabzugsfähig
  • Möglichkeit zur Finanzierung über Leasingpartner
  • optional Wertgarantie: Versicherung aller technischer Bauteile inkl. Verschleißteile, Akku und Diebstahlschutz (rund €20/Monat)
  • Gesamtaufwendungen können gewinnmindernd abgesetzt werden

 

So funktioniert's:

Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als:

kostenfrei zur Verfügung gestellt:

  • Mitarbeiter bezahlt keine Nutzungsgebühr und darf das BärenBike frei nutzen
  • Mehrwert für Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt
  • Mitarbeiter Incentive als modernes Unternehmen

Gehaltsumwandlung:

  • monatlicher Abzug vom Bruttogehalt über z.B. 2 Jahre
  • Abzug reduziert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und Sozialversicherungsbeiträge
  • Am Ende des vereinbarten Zeitraumes kann das E-Bike zum Verkehrswert vom Mitarbeiter erworben werden
  • Gewünschtes BärenBike auswählen
  • Arbeitgeber trägt die Anschaffungskosten
  • Vorsteuerabzugsfähig
  • E-Bike kommt in das Anlagevermögen (5 Jahre Nutzungsdauer)
  • Uneingeschränkte Nutzung beruflich und privat
  • Bei Verwendung für die Fahrt in die Arbeit kann die Pendlerpauschale im
  • Steuerausgleich geltend gemacht werden ( € 0,38/km, max € 570,– pro Jahr)
  • Gesamtaufwendungen können gewinnmindernd abgesetzt werden
  • (inkl. etwaige Servicekosten)
  • E-Bike kann in beiden Fällen zum jeweiligen Verkehrswert vom Mitarbeiter
  • erworben werden. für diesen Verkaufswert ist die Umsatzsteuer abzuführen.