
Mit dem Jobrad durch den Tag
Mit dem BärenBikes Jobrad erreichst du schnell und einfach deine täglichen Ziele: der Weg in die Arbeit, zum See oder ein Treffen mit Freunden & dabei bares Geld sparen! Das BärenBikes Jobrad bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern zahlreiche Vorteile - werde mobil mit BärenBikes!
Deine Vorteile als Arbeitnehmer
- Dein gewünschtes BärenBike zu top Konditionen
- Uneingeschränkte private Nutzung
- Einkommenssteuer sparen durch Gehaltsumwandlung
- Reduzierung der Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge
- Kein steuerlicher Sachbezug
- Pendlerpauschale kann im Steuerausgleich geltend gemacht werden
- Keine einmaligen großen Anschaffungskosten
Deine Vorteile als Arbeitgeber
- Mitarbeiter-Incentive als modernes Unternehmen
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
- Gehaltsumwandlung & monatlicher Abzug vom Bruttogehalt möglich
- Reduzierung der Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge
- Entlastung Parkplatzsituation
- Förderung der betrieblichen Gesundheit
- Vorsteuerabzugsfähig
- Möglichkeit zur Finanzierung über Leasingpartner
- optional Wertgarantie: Versicherung aller technischer Bauteile inkl. Verschleißteile, Akku und Diebstahlschutz (rund €20/Monat)
- Gesamtaufwendungen können gewinnmindernd abgesetzt werden

So funktioniert's:
Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als:
kostenfrei zur Verfügung gestellt:
- Mitarbeiter bezahlt keine Nutzungsgebühr und darf das BärenBike frei nutzen
- Mehrwert für Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt
- Mitarbeiter Incentive als modernes Unternehmen
Gehaltsumwandlung:
- monatlicher Abzug vom Bruttogehalt über z.B. 2 Jahre
- Abzug reduziert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und Sozialversicherungsbeiträge
- Am Ende des vereinbarten Zeitraumes kann das E-Bike zum Verkehrswert vom Mitarbeiter erworben werden
- Gewünschtes BärenBike auswählen
- Arbeitgeber trägt die Anschaffungskosten
- Vorsteuerabzugsfähig
- E-Bike kommt in das Anlagevermögen (5 Jahre Nutzungsdauer)
- Uneingeschränkte Nutzung beruflich und privat
- Bei Verwendung für die Fahrt in die Arbeit kann die Pendlerpauschale im
- Steuerausgleich geltend gemacht werden ( € 0,38/km, max € 570,– pro Jahr)
- Gesamtaufwendungen können gewinnmindernd abgesetzt werden
- (inkl. etwaige Servicekosten)
- E-Bike kann in beiden Fällen zum jeweiligen Verkehrswert vom Mitarbeiter
- erworben werden. für diesen Verkaufswert ist die Umsatzsteuer abzuführen.