BÄRENBIKES
JOBRAD SPECIAL
Alle Vorteile & zusätzliche Förderungsmöglichkeiten auf www.jobrad.at
Fragen zu näheren Infos an office(at)baerenbikes.at
Wir beraten Sie gerne anhand konkret umgesetzter Beispiele im Unternehmen.


Mit dem Jobrad durch den Tag
Mit dem BärenBikes Jobrad erreichst du schnell und einfach deine täglichen Ziele: der Weg in die Arbeit, zum See oder ein Treffen mit Freunden & dabei bares Geld sparen! Das BärenBikes Jobrad bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern zahlreiche Vorteile - werde mobil mit BärenBikes!
Deine Vorteile als Arbeitnehmer
- Dein gewünschtes BärenBike zu top Konditionen
- Uneingeschränkte private Nutzung
- Einkommenssteuer sparen durch Gehaltsumwandlung
- Reduzierung der Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge
- Kein steuerlicher Sachbezug
- Pendlerpauschale kann im Steuerausgleich geltend gemacht werden
- Keine einmaligen großen Anschaffungskosten
Deine Vorteile als Arbeitgeber
- Mitarbeiter-Incentive als modernes Unternehmen
- Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber
- Gehaltsumwandlung & monatlicher Abzug vom Bruttogehalt möglich
- Reduzierung der Lohnsteuer & Sozialversicherungsbeiträge
- Entlastung Parkplatzsituation
- Förderung der betrieblichen Gesundheit
- Vorsteuerabzugsfähig
- Möglichkeit zur Finanzierung über Leasingpartner
- optional Wertgarantie: Versicherung aller technischer Bauteile inkl. Verschleißteile, Akku und Diebstahlschutz (rund €20/Monat)
- Gesamtaufwendungen können gewinnmindernd abgesetzt werden

So funktioniert's:
Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber als:
kostenfrei zur Verfügung gestellt:
- Mitarbeiter bezahlt keine Nutzungsgebühr und darf das BärenBike frei nutzen
- Mehrwert für Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt
- Mitarbeiter Incentive als modernes Unternehmen
Gehaltsumwandlung:
- monatlicher Abzug vom Bruttogehalt über z.B. 2 Jahre
- Abzug reduziert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage und Sozialversicherungsbeiträge
- Am Ende des vereinbarten Zeitraumes kann das E-Bike zum Verkehrswert vom Mitarbeiter erworben werden
- Gewünschtes BärenBike auswählen
- Arbeitgeber trägt die Anschaffungskosten
- Vorsteuerabzugsfähig
- E-Bike kommt in das Anlagevermögen (5 Jahre Nutzungsdauer)
- Uneingeschränkte Nutzung beruflich und privat
- Bei Verwendung für die Fahrt in die Arbeit kann die Pendlerpauschale im
- Steuerausgleich geltend gemacht werden ( € 0,38/km, max € 570,– pro Jahr)
- Gesamtaufwendungen können gewinnmindernd abgesetzt werden
- (inkl. etwaige Servicekosten)
- E-Bike kann in beiden Fällen zum jeweiligen Verkehrswert vom Mitarbeiter
- erworben werden. für diesen Verkaufswert ist die Umsatzsteuer abzuführen.